Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Die Grundstücksentwässerungsanlage besteht in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal

Grundleitungen sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Hauses unzugänglich verlegte Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen.

Der Anschlusskanal ist der Kanal zwischen der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im/am Haus oder Revisionsöffnung im Keller) auf dem Grundstück und dem städtischen Abwasserkanal.
 

Abwasserkanäle und -leitungen müssen dicht sein. Undichte Abwasserkanäle verschmutzen den Boden und das Grundwasser.

Gemäß §45 der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen (BauO NW) sind: „Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und in Stand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können.“

Die Dichtheit der Abwasseranlage ist vom Eigentümer zu gewährleisten und nachzuweisen. Weiterhin sind Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen. Sie müssen gewartet und in Stand gehalten werden, sodass von ihnen keine Gefährdung für Boden und Grundwasser ausgehen kann.

§45(5) BauO NW schreibt vor, dass bei bestehenden Abwasserleitungen die erste Dichtheitsprüfung gemäß Absatz 4 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 durchgeführt werden muss. Wenn sich die Abwasserleitung auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet,

endet die Frist am 31. Dezember 2005.

 

Grundsätzlich gilt:
Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung sind eine Reinigung und eine optische Inspektion (Kamerabefahrung) der Grund- und Anschlussleitungen erforderlich. Diese Vorarbeiten erfolgen in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.

Eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen kann mit Wasser oder Luft durchgeführt werden. Bei Grundleitungssystemen erfolgt die Dichtheitsprüfung oftmals mit Wasser. Nach dem Absperren der Leitung wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes mit Wasser befüllt und über einen bestimmten Zeitraum gehalten (i.d.R. 15 min). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitung gilt als dicht, wenn ein bestimmter, vom Rohrmaterial und von der benetzten Rohrinnenfläche abhängiger, Wasserverlust nicht überschritten wird.

Undichte Abwasserkanäle müssen saniert werden. Das Sanierungsverfahren ist abhängig von den festgestellten Schäden und der Zugänglichkeit der Kanäle. Heutzutage ist in vielen Fällen eine Sanierung ohne Aufgrabung der Leitung (grabenloses Verfahren) möglich, was die Bauzeit und die erforderliche Unterbrechung des Abwasserabflusses auf ein Minimum beschränkt.

Bei grabenlosen Sanierungsverfahren erfolgt die Sanierung unterirdisch bzw. von innen. Hierbei ist in der Regel die beidseitige Zugänglichkeit der Hausanschlussleitung erforderlich (Revisionsschacht und Anschlussbereich im städtischen Kanal). Man unterscheidet folgende Arten der Sanierung:

• Reparatur von Einzelschäden (Muffen, Risse, Löcher usw.)

• Renovierung einer kompletten Leitung von innen

• Erneuerung einer kompletten Leitung oder von Teilstücken

 

Die Kosten für die Reinigung, TV-Inspektion und für die eigentliche Dichtigkeitsprüfung sowie für eine mögliche Sanierung der Kanäle sind stark abhängig von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und Randbedingungen (Länge der Leitungen, Anzahl der Abzweigungen, Anzahl der Reinigungsöffnungen, Art der Oberflächenbefestigung, Schadensumfang usw.)

Daher bieten wir Ihnen an, in einem Vorort Gespräch das Objekt gemeinsam zu begutachten, damit wir Ihnen dann ein konkretes Angebot für die Dichtheitsprüfung Ihrer Hausanschlußleitungen erstellen können. Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns Ihre Fragen oder einen Terminwunsch per Mail.